BayObLG - Beschluss vom 07.12.2022
Verg 2/21
Normen:
GWB § 124; GWB § 97 Abs. 2;

Voraussetzungen der Zulassung von Angeboten miteinander verbundener Unternehmen

BayObLG, Beschluss vom 07.12.2022 - Aktenzeichen Verg 2/21

DRsp Nr. 2023/2318

Voraussetzungen der Zulassung von Angeboten miteinander verbundener Unternehmen

1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist abschließend.2. Bei richtlinienkonformer Auslegung steht allerdings der in § 97 Abs. 2 GWB normierte Gleichbehandlungsgrundsatz einer Berücksichtigung von Angeboten miteinander verbundener Unternehmen entgegen, die zwar getrennt abgegeben wurden, aber weder eigenständig noch unabhängig sind.3. Die Vergabestelle ist verpflichtet, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu prüfen, ob die Angebote miteinander verbundener Unternehmen eigenständig und unabhängig voneinander erstellt worden sind. Dies folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.4. Die Eröffnung der sogenannten "zweiten Chance" durch eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann.

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 12. Januar 2021 in den Ziffern 1. und 3. aufgehoben.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.

II. III. IV. V.