Die Berufung der Kläger vom 20.1.2016 gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 22.12.2015 - Zivilkammer - (Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind (wegen der Kosten) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Die Kläger machen mit der Klage Aufwendungsersatz für die Beseitigung von Mängeln geltend.
1. 2.
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