Auf die Berufungen der Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. wird das am 24.2.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
Das Teilversäumnisurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 12.1.2009, Az.
Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Kläger 13.570,65 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.9.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger als Gesamtschuldner 27.023,67 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.9.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger als Gesamtschuldner weitere 162,72 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.9.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger als Gesamtschuldner Schadensersatz wegen aufgewandter Zinsen i.H.v. 4,83 %
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