Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Detmold (
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Der Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 39.992,46 EUR festgesetzt.
I.
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