Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2009 wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfah-rens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Der zulässige Antrag ist unbegründet. Aus den mit dem Zulassungsantrag dargelegten Gründen ergeben sich weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Zulassungsgrund nach §
I.
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