Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen.
III.Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
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