Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
I.
Der am 1. März 1953 geborene Beschuldigte ist seit 1987 Mitglied der Antragstellerin. Die B. Versicherung AG teilte dieser unter dem 5. März 2007 mit, dass der Versicherungsschutz des Beschuldigten im Hinblick auf seine Berufshaftpflicht ab dem 2. März 2007 erloschen sei.
Am 23. März 2007 ging bei der Antragstellerin eine Versicherungsbestätigung der N. (N1. des architectes français B1. ) vom 21. März 2007 ein, wonach der Beschuldigte ab dem 19. März 2007 eine Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Architekt/Ingenieur Hochbau abgeschlossen habe.
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