Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
I.
Der am 14. April 1957 geborene Beschuldigte ist seit 1992 Mitglied der Antragstellerin. Die B. Versicherung AG teilte der Antragstellerin unter dem 13. März 2007 mit, dass für den Beschuldigten ab dem 2. März 2007 kein Versicherungsschutz in Bezug auf dessen Berufshaftpflicht mehr bestehe.
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