VGH Bayern - Beschluss vom 14.03.2019
1 ZB 17.2289
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 214 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG München, vom 12.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 1 K 16.5070

Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheides; Neubebauung mit einem Mehrfamilienhaus als Ersatzbau für eine bestehende Scheune; Nachträgliche wirksame Ausfertigung eines Bebauungsplans; Auswirkungen einer Funktionslosigkeit der Festsetzung eines Dorfgebietes; Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans

VGH Bayern, Beschluss vom 14.03.2019 - Aktenzeichen 1 ZB 17.2289

DRsp Nr. 2019/6420

Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheides; Neubebauung mit einem Mehrfamilienhaus als Ersatzbau für eine bestehende Scheune; Nachträgliche wirksame Ausfertigung eines Bebauungsplans; Auswirkungen einer Funktionslosigkeit der Festsetzung eines Dorfgebietes; Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 45.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 214 Abs. 4;

Gründe