VGH Baden-Württemberg, vom 26.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 S 518/06
Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans; Begrenzung der höchstzulässigen Verkaufs- oder Geschossfläche im Bebauungsplan
BVerwG, Beschluss vom 18.02.2009 - Aktenzeichen 4 B 54.08
DRsp Nr. 2009/5158
Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans; Begrenzung der höchstzulässigen Verkaufs- oder Geschossfläche im Bebauungsplan
1. a) Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen - für sich betrachtet - noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte.
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