Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 21. März 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.463,05 Euro festgesetzt.
I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine fernstraßenrechtliche vorzeitige Einweisung der Beigeladenen in den Besitz von Teilen seiner Grundstücke.
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