Der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - vom 4. Juli 2022 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, das mit der Ausschreibung im Januar 2021 begonnene Stellenbesetzungsverfahren für die Jahrgangsleitung für die mit Klasse 5 begonnene Jahrgangsstufe im Schuljahr 2019/2020 an der ... fortzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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