Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 22.03.2022 -
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I. Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat die Klage des Klägers gegen die Kürzung seiner Versorgungsbezüge und auf Rückzahlung vermeintlich zu Unrecht aufgrund einer Pfändung einbehaltener Bezüge sowie die Erstattung vermeintlich zu viel einbehaltener Lohnsteuer und Solidaritätszuschläge mit Urteil vom 21.09.2021 -
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