Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. März 2010 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 32 128,33 € festgesetzt.
Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§
1.
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