Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde tragen die Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3 750 EUR festgesetzt.
I.
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