GG Art. 14 Abs. 1; VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; BauGB § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 14; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SStrG § 54 Abs. 1 S. 3; SStrG § 63 S. 1; StWG § 2; StWG § 5;
Vorliegen einer unzulässigen Negativplanung oder Verhinderungsplanung bei Korrektur durch eine Gemeinde einer bestimmten, von ihr städtebaulich als nicht wünschenswert erachteten Entwicklung durch eine Planung zugunsten des Naturschutzes; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzung der Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft i.S.v. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Anspruch des Eigentümers eines ortsgebundenen und nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegierten Betriebes gegen die Gemeinde als Wegeeigentümerin auf Benutzung eines Forstweges oder Feldweges zum Zwecke der Erschließung; Scheitern einer Sandgewinnung und Kiesgewinnung an unüberwindlichen Genehmigungshindernissen im Zusammenhang mit der Beurteilung eigentumsrechtlicher Fragen i.S.v. von Art. 14 Abs. 1 GG; Kriterium der objektiven Gewichtigkeit
OVG Saarland, Urteil vom 29.04.2010 - Aktenzeichen 2 C 224/08
DRsp Nr. 2010/13837
Vorliegen einer unzulässigen Negativplanung oder Verhinderungsplanung bei Korrektur durch eine Gemeinde einer bestimmten, von ihr städtebaulich als nicht wünschenswert erachteten Entwicklung durch eine Planung zugunsten des Naturschutzes; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzung der Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft i.S.v. § 1 Abs. 3Baugesetzbuch (BauGB); Anspruch des Eigentümers eines ortsgebundenen und nach § 35 Abs. 1 Nr. 3BauGB privilegierten Betriebes gegen die Gemeinde als Wegeeigentümerin auf Benutzung eines Forstweges oder Feldweges zum Zwecke der Erschließung; Scheitern einer Sandgewinnung und Kiesgewinnung an unüberwindlichen Genehmigungshindernissen im Zusammenhang mit der Beurteilung eigentumsrechtlicher Fragen i.S.v. von Art. 14 Abs. 1GG; Kriterium der "objektiven Gewichtigkeit"
1. Eine unzulässige Negativ- oder Verhinderungsplanung liegt nicht schon dann vor, wenn eine Gemeinde eine bestimmte, von ihr städtebaulich als nicht wünschenswert erachtete Entwicklung durch eine Planung zugunsten des Naturschutzes korrigiert.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.