Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 11.226,07 Euro festgesetzt.
Der auf die Zulassungsgründe des §
Der Kläger begehrt die Anerkennung eines Verkehrsunfalls seiner verstorbenen Ehefrau, die zuletzt im Beamtenverhältnis auf Widerruf als Studienreferendarin im Dienst des Beklagten stand, als Dienstunfall.
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