OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 09.12.2015
2 K 60/14
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 3 Abs. 2 S. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BauGB § 124 Abs. 3 S. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 249 Abs. 2; ROG § 4 Abs. 1 S. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BauR
NVwZ-RR 2016, 656
NVwZ-RR 2016, 6

Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit Ausschlusswirkung i.R.e. Raumordnungsplans; Auswirkungen der Abwägungsfehler bei Ausweisung der Vorranggebiete auf den Flächennutzungsplan; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 18 Windkraftanlagen

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen 2 K 60/14

DRsp Nr. 2016/4061

Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit Ausschlusswirkung i.R.e. Raumordnungsplans; Auswirkungen der Abwägungsfehler bei Ausweisung der Vorranggebiete auf den Flächennutzungsplan; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 18 Windkraftanlagen

Soweit ein Raumordnungsplan, der als Ziele der Raumordnung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit Ausschlusswirkung enthält und an den ein Bauleitplan angepasst wurde, gerichtlich für unwirksam erklärt wird, weil die Vorranggebiete abwägungsfehlerhaft ausgewiesen wurden, "infiziert" dieser Fehler den Flächennutzungsplan, soweit dieser die Flächen aus dem Raumordnungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB übernommen hat.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 3 Abs. 2 S. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BauGB § 124 Abs. 3 S. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 249 Abs. 2; ROG § 4 Abs. 1 S. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die Ergänzung und 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Antragsgegnerin.