Die Antragsteller begehren nunmehr die Feststellung, die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 17a "Ortskern Nordwest" der Antragsgegnerin sei rechtswidrig gewesen. Sie machen insbesondere geltend, die Antragsgegnerin habe nicht hinreichend konkretisierte Planungsvorstellungen entwickelt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|