Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf - Insolvenzgericht - vom 28. September 2018 wird aufgehoben.
Das Insolvenzgericht wird angewiesen, eine neue Gerichtskostenrechnung zu erstellen, die die nachstehenden Ausführungen zur Bemessung des Gebührenwertes berücksichtigt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Auf Eigenantrag der Schuldnerin, einer GmbH wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf am 1. Oktober 2016 das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet und die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters angeordnet; zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt A. ernannt. Die Schuldnerin führt ihr Unternehmen fort und ist um die Sanierung bemüht.
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