Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Beklagten gegen das am 05.08.2016 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Dem Beklagen wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.
I. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
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