Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 09.05.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
I.
Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung des Vertriebs eines Lippenpflegemittels in der konkret aus der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln ersichtlichen Form in Anspruch.
Die Antragstellerin ist eine Tochterfirma der US-Unternehmensgruppe U Group, die Kosmetikprodukte herstellt. Die Antragstellerin wurde gegründet, um das dem Streit zugrundeliegende Produkt in Deutschland zu vertreiben.
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