Wettbewerbsverstoß einer Gebietskörperschaft durch Honoraranfragen an Ingenieure
BGH, vom 02.05.1991 - Aktenzeichen VII ZR 227/89
DRsp Nr. 1998/2395
Wettbewerbsverstoß einer Gebietskörperschaft durch Honoraranfragen an Ingenieure
Eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft ist wettbewerbsrechtlich als Störer zur Unterlassung verpflichtet, wenn sie im Zusammenhang mit der Erschließung eines Baugebietes Honoraranfragen an Ingenieure richtet, die so abgefaßt sind, daß sie zu einer wettbewerbswidrigen Unterbietung der Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) führen können.