Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Juni 2015 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
1.ehemalige Mitarbeiter als Teil der Kanzlei zu benennen/als Mitarbeiter zu bewerben, insbesondere bezogen auf nicht mehr für die Kanzlei tätige Rechtsanwälte/-innen, wie aus der Anlage FN 38 ersichtlich geschehen,
2. 3.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|