UWG §§ 3 a, 5 a Abs. 2, Abs. 4; PKW-EnVKV § 5 Abs. 2, Anlage 4 zu § 5;
Fundstellen:
CR 2017, 604
GRUR-RR 2017, 319
MMR 2018, 317
WRP 2017, 870
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 10.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 84 O 87/16
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Vertriebs fabrikneuer Pkw auf der Internet-Plattform Facebook mit lediglich verlinkten Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen
OLG Köln, Urteil vom 19.05.2017 - Aktenzeichen 6 U 155/16
DRsp Nr. 2017/8923
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Vertriebs fabrikneuer Pkw auf der Internet-Plattform Facebook mit lediglich verlinkten Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen
PKW-EnVKV § 5 Abs. 2, Anlage 4 zu § 51. Die in § 5 Abs. 2 PKW-EnVKV geregelten Informationspflichten betreffend Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen in elektronischem Werbematerial haben ihre Grundlage in der Richtlinie 1999/94/EG vom 13.12.1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen, weil der deutsche Gesetzgeber zulässigerweise von der in Art. 6 Abs. 2 und Erwägungsgrund 11 der Richtlinie eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Informationspflichten für elektronisches Werbematerial zu regeln.
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