Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 17.09.2020 (Aktenzeichen 1 HK
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.Das Urteil des Landgerichts München I vom 20.08.2020 (Aktenzeichen
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
sowie folgenden
Beschluss
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf Euro 10.000,- festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen eine im Magazin "c. " (nachfolgend: Magazin) geschaltete Werbeanzeige der Beklagten und macht einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung einer Abmahnkostenpauschale geltend.
Der Kläger ist ein Wettbewerbsverband, die Beklagte ist Reiseveranstalterin.
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