1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Februar 2017 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stade durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Beklagten wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
I.
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