Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.11.2016 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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