1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 6. August 2019 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.
3. Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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