Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.11.2015 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Angabe von Grundpreisen auf der Handelsplattform B.de.
Der Kläger ist ein gerichtsbekannter Verein im Sinne von §
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