1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin vom 11. Dezember 2018 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Wert des Berufungsverfahrens beträgt 25.000,00 EUR.
A.
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