Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.12.2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und der Anschlussberufung der Klägerin im Kostenpunkt und insoweit teilweise abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist
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