1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. April 2019 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 101 des Landgerichts Berlin -
Hinweis:
Von der Wiedergabe der Anlage K1 (= Bl. 3 - 43) wird aus Gründen der Anonymisierung abgesehen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
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