OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.02.2019
I-2 U 42/18
Normen:
UWG § 3a; UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 10.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 38 O 30/17

Wettbewerbswidrigkeit eines Umsatzsteuerrückerstattungs-Modells im nicht kommerziellen Reiseverkehr mit Touristen aus Nicht-EU-Ländern

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2019 - Aktenzeichen I-2 U 42/18

DRsp Nr. 2019/6089

Wettbewerbswidrigkeit eines Umsatzsteuerrückerstattungs-Modells im nicht kommerziellen Reiseverkehr mit Touristen aus Nicht-EU-Ländern

Es verstößt nicht gegen geltendes Steuerrecht und ist auch nicht wettbewerbswidrig, wenn das Geschäftsmodell der Umsatzsteuerrückerstattung für Einkäufe von Nicht-EU-Ausländern derart konstruiert wird, dass der ausländische Tourist dem Händler ein Formular vorlegt, wonach der Kaufvertrag zunächst mit dem Vertragspartner des Touristen, vertreten durch diesen, zustandekommt und dieser alsdann die gekaufte Ware an den Touristen weiter verkauft.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 10. November 2017 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert wird auf 250.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

UWG § 3a; UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3;

Gründe

I.

1. 2. a. b. II. 1. a) b) - - 2.