Auf die Berufung des Beklagten wird das am 07.07.2015 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Unterlassung von Äußerungen, die er als geschäftsschädigend erachtet, nach den Vorschriften des
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