Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.12.2015 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Bezug auf eine Hörgeräteversorgung im sogenannten "verkürzten Versorgungsweg" wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder behaupten zu lassen:
"Hier wird für schlechte Qualität gutes Geld ausgegeben"
und/oder
"Eine kontinuierliche Nachsorge durch den Arzt sei aber kaum möglich: zu lange Wartezeiten, falscher Umgang mit Reklamation, zu wenig Raum, um auf den Kunden eingehen zu können",
wenn dies geschieht wie in dem Artikel "Drei Monate für mehr Lebensqualität" in der Online-Ausgabe der Badischen Zeitung vom 25.02.2015 (Anlage K3).
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