I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine sicherheitsrechtliche Anordnung auf Beseitigung von Absperreinrichtungen auf einem als beschränkt-öffentlichem Weg gewidmeten Geh- und Radweg.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks FlNr. ... der Gemarkung R. Über dieses Grundstück verläuft ein Geh- und Radweg, der mit Zustimmung des damaligen Eigentümers mit Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2016 zum beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg gewidmet wurde.
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