Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Juli 2018 für beide Rechtszüge auf jeweils 60.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass ihr Bebauungsplan "Ehemaliges Werksgelände S..." nicht gegen das Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten verstößt.
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