1. Auf die Berufung der Beteiligten zu 8. wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. März 2008 (Az. -
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Beteiligten zu 1. bis 6. vom 29. März 2007 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Beteiligten zu 1. bis 6. zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten zu 1. bis 6. können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beteiligte zu 8. vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
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