Wirksamkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; Antragsbefugnis im Falle eines Normenkontrollantrags bei Befürchtungen von Rechtsverletzungen durch die Anwendung von Satzungsbestimmungen; Verfassungsrechtliche Bedenken bei Anwendung der Vorschriften der §§ 165 ff. BauGB 1998 im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verankerte Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG; Übertragbarkeit der Anforderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen auf Entwicklungssatzungen; Mindestanforderungen an eine Entwicklungsmaßnahme im Falle der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen als Zielsetzung; Schaffung von Arbeitsplätzen als zulässiges städtebauliches Ziel; Erforderlichkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bei möglicher Verwirklichung der beabsichtigten Entwicklung durch Bebauungsplanung mithilfe der überwiegenden Zahl der Eigentümer des Gebiets
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2010 - Aktenzeichen 10 D 42/06.NE
DRsp Nr. 2011/126
Wirksamkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; Antragsbefugnis im Falle eines Normenkontrollantrags bei Befürchtungen von Rechtsverletzungen durch die Anwendung von Satzungsbestimmungen; Verfassungsrechtliche Bedenken bei Anwendung der Vorschriften der §§ 165 ff. BauGB 1998 im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verankerte Eigentumsgarantie aus Art. 14GG; Übertragbarkeit der Anforderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen auf Entwicklungssatzungen; Mindestanforderungen an eine Entwicklungsmaßnahme im Falle der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen als Zielsetzung; Schaffung von Arbeitsplätzen als zulässiges städtebauliches Ziel; Erforderlichkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bei möglicher Verwirklichung der beabsichtigten Entwicklung durch Bebauungsplanung mithilfe der überwiegenden Zahl der Eigentümer des Gebiets
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