OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.01.2013
8 C 10946/12.OVG
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauGB § 9 Abs. 5 Nr. 3; BauGB § 9 Abs. 6;

Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei einer Wohnbaulandausweisung beim Vorhandensein von Baugrundstücken in der Innerortslage im Hinblick auf eine fehlerfreie Abwägung; Rechtmäßigkeit des Erlasses einer bloßen Verbotsnorm (hier: Verbot des Anbaus von Nahrungspflanzen) in einem Bebauungsplan

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.01.2013 - Aktenzeichen 8 C 10946/12.OVG

DRsp Nr. 2013/3229

Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei einer Wohnbaulandausweisung beim Vorhandensein von Baugrundstücken in der Innerortslage im Hinblick auf eine fehlerfreie Abwägung; Rechtmäßigkeit des Erlasses einer bloßen Verbotsnorm (hier: Verbot des Anbaus von Nahrungspflanzen) in einem Bebauungsplan

1. Zur (fehlerfreien) Abwägung einer Wohnbaulandausweisung beim Vorhandensein von Baugrundstücken in der Innerortslage.2. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ermächtigt zwecks Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen nur zur Festsetzung baulicher oder technischer Schutzvorkehrungen und nicht zu einem Anbauverbot für Nahrungspflanzen. Unberührt bleibt die Möglichkeit zur Kennzeichnung der mit umweltgefährdenden Stoffen belasteten Böden im Bebauungsplan (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB).

Tenor

Der am 4. Juni 2012 als Satzung beschlossene Bebauungsplan "Zellerberg" der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt, soweit unter Ziffer I.10 der textlichen Festsetzungen ein Anbauverbot für Nahrungspflanzen festgesetzt wird. Im Übrigen wird der Normenkontrollantrag abgelehnt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauGB § 9 Abs. 5 Nr. 3; BauGB § 9 Abs. 6;

Tatbestand