I. Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 06.11.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 39 % und die Beklagte 61 %.
III. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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