OLG Celle - Urteil vom 27.04.2022
14 U 156/21
Normen:
BGB § 362 Abs. 1; ZPO § 97;
Fundstellen:
BauR 2022, 1792
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 15.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 211/20

Zahlung von ArchitektenhonorarZulässige PauschalpreisabredeBindung eines Auftragnehmers an eine Pauschale aus einer Honorarvereinbarung

OLG Celle, Urteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 14 U 156/21

DRsp Nr. 2022/7594

Zahlung von Architektenhonorar Zulässige Pauschalpreisabrede Bindung eines Auftragnehmers an eine Pauschale aus einer Honorarvereinbarung

Eine Geltendmachung der Mindestsätze kann nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung vertrauen durfte und ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nicht zugemutet werden kann (hier bejaht). Ein schützenswertes Vertrauen in die Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung kann auch dann vorliegen, wenn der Auftraggeber Voraussetzungen für gegeben hält, die eine Mindestsatzunterschreitung ausschließen, wie beispielsweise eine nicht vollständige Beauftragung aller Grundleistungen, so dass eine Honorarkürzung geboten sein könnte.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 15. September 2021 - 14 O 211/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.