Die auf §
1. Die Fragen,
- ob eine Veränderungssperre von Anfang an unwirksam ist, wenn ohne Änderung der Sach- und Rechtslage das der zu sichernden Bebauungsplanung zu Grunde liegende Plankonzept aufgegeben wird und es deshalb nicht mehr zum Erlass des Bebauungsplans kommt, und
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