Zu §§ 133, 157, 765 BGB

Voraussetzungen für Rückgabeanspruch einer Bürgschaft bei strittigen Nachträgen

BGH, Urt. v. 26.06.2014 - VII ZR 289/12 IBR 2014, 543 = NJW-Spezial 2014, 494

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

wann und unter welchen Voraussetzungen ein Auftraggeber eine dem Auftragnehmer für strittige Nachträge übergebene Bürgschaft wieder zurückverlangen kann.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"Zur Auslegung einer Vereinbarung über die Stellung einer Sicherheit, die allein der Abwendung eines Zurückbehaltungsrechts dient." (so BGH)

"Stellt der Auftraggeber eine Bürgschaft über strittige Nachträge, damit der Auftragnehmer die Arbeiten nicht einstellt, kann die Bürgschaft frühestens herausverlangt werden, wenn Abrechnungsreife eingetreten ist. Es obliegt dabei dem Auftragnehmer, seine Nachtragsansprüche darzulegen und zu beweisen." (Leitsatz nach NJW-Spezial)

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: