Zu § 308 Nr. 1 BGB; §§ 6 Abs. 2, 16 Abs. 5 Nr. 4 VOB/B

Klausel in AGB des Auftragnehmers "Verlängerung der Ausführungsfristen bei Nichtzahlung von Abschlagsrechnungen binnen einer Woche nach Rechnungsstellung" unwirksam

OLG Nürnberg, Urt. v. 29.12.2011 - 13 U 967/11 - Nichtzulassungsbeschwerde v. BGH mit Beschl. v. 20.02.2014 zurückgewiesen IBR 2014, 467

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftragnehmers mit dem AGB-Recht vereinbar ist, wonach sich die Ausführungsfrist verlängert, wenn der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen nicht binnen einer Woche nach Rechnungsstellung zahlt, und zwar jeweils um die Differenzzeit, die zwischen diesem Zahlungstermin und dem Zahlungseingang beim Auftragnehmer liegt.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, wonach sich die Ausführungsfrist verlängert, wenn der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen nicht binnen einer Woche nach Rechnungsstellung zahlt, ist unwirksam, weil der Auftraggeber keinen Einfluss darauf hat, wann der Auftragnehmer die Abschlagsrechnung fertigt und - wenn überhaupt - an den Auftraggeber übermittelt."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: