Zu §§ 4, 8 HOAI (1996); § 199 BGBZum Angebot eines Erlassvertrags durch Schlussrechnungslegung eines Architekten/Sonderfachmanns
OLG Hamm, Urt. v. 26.05.2009 -
I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,
ob die Schlussrechnung eines Architekten/Sonderfachmanns über das vertraglich vereinbarte, aber unterhalb der Mindestsätze liegende Honorar das Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrags und die vorbehaltlose Begleichung der Rechnung durch den Auftraggeber die Annahme des Angebots darstellen kann.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Allein der Umstand, dass eine Schlussrechnung über das vertraglich vereinbarte Honorar - hier unterhalb der Mindestsätze - erstellt wird, rechtfertigt - auch wenn dies in Erwartung weiterer Aufträge geschieht - nicht bereits die Annahme des Angebots eines Erlassvertrags."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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