Zu § 648a Abs. 1 BGB

Anspruch auf Bauhandwerkersicherung auch nach KündigungBGH, Urt. v. 06.03.2014 - VII ZR 349/12 IBR 2014, 344 f.; NZBau 2014, 343 ff.

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob einem Unternehmer auch nach Kündigung des Bauvertrags ein Anspruch auf Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB zusteht und wenn ja, in welcher Höhe.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1.

"Auch nach einer Kündigung des Bauvertrages kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB verlangen.

2.

Der Unternehmer hat die ihm nach einer Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darzulegen.

3.

Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren. Anderes gilt, wenn die Klärung der Streitfragen nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: