Zu § 8 Abs. 2 VOB/B

Zur Wirksamkeit des Kündigungsrechts des Auftraggebers gem. § 8 Abs. 2 VOB/B

OLG Koblenz, Urt. v. 05.05.2014 - 12 U 231/13 IBR 2014, 537 = NJW-Spezial 2014, 588

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob das Kündigungsrecht des Auftraggebers gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B mit den hier geregelten vier Alternativen bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz eines Unternehmers wirksam ist oder gegen § 103 InsO verstößt und damit unwirksam ist.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Die Regelung des § 8 Abs. 2 VOB/B, wonach der AG den Bauvertrag kündigen kann, wenn das Insolvenzverfahren beantragt ist bzw. eröffnet wird, verstößt nicht gegen die Vorschriften der Insolvenzordnung und ist als wirksam anzusehen."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Nachdem ein Auftragnehmer während der Durchführung eines Bauvorhabens Insolvenz anmelden musste und der vorläufige Insolvenzverwalter zwar zunächst die Absicht gegenüber dem Auftraggeber erklärte, die noch ausstehenden Arbeiten fertigzustellen, eine solche Fertigstellung dann jedoch nicht durchführte, erklärte der Auftraggeber die Kündigung des Bauvertrags gem. § 8 Abs. 2 und machte gegenüber dem Vertragserfüllungsbürgen des Auftragnehmers Schadensersatz gem. § 8 Abs. 3 in vollem Umfang für die entstandenen Mehrkosten geltend. Der in Anspruch genommene Bürge berief sich darauf, dass § Abs. gegen § verstoße und deshalb die ausgesprochene Kündigung gem. § Abs. unwirksam ist.