Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger begehrt Zugang zu Unterlagen des Statistischen Bundesamtes zur Unternehmenskonzentration.
Im September 2010 beantragte er auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Vergleichsberechnungen zur Gruppenzugehörigkeit von Unternehmen, die das Statistische Bundesamt für die Monopolkommission durchgeführt und an diese zur Erstellung des XVII. Hauptgutachtens 2006/2007 übermittelt hatte. Den Antrag lehnte das Statistische Bundesamt ab.
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